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Ultimativer Leitfaden für eine Residenz in Monaco im Jahr 2024
2024-05-17

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Wie bewerbe ich mich für eine Aufenthaltsgenehmigung in Monaco?

Träumen Sie davon, Monaco Ihr neues Zuhause zu nennen? Suchen Sie nicht weiter! Monaco Properties ist hier, um Sie durch den Prozess der Beantragung eines Wohnsitzes in diesem luxuriösen Reiseziel zu führen. In unserem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, von der Beantragung des erforderlichen Visums bis zur Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente. Monaco, bekannt für seinen Glanz, Glamour und atemberaubende Aussichten, bietet einen Lebensstil wie kein anderer. Begleiten Sie uns auf dieser Reise, um herauszufinden, wie Sie in diesem faszinierenden Fürstentum ansässig werden können. Von der Beantragung des erforderlichen Visums bis zur Beschaffung der erforderlichen Dokumente führen wir Sie durch jeden Schritt, um einen reibungslosen und erfolgreichen Antragsprozess zu gewährleisten.

Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis für den längerfristigen Aufenthalt

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und sich länger als drei Monate im Jahr in Monaco aufhalten oder sich im Fürstentum niederlassen möchten, müssen Sie bei den monegassischen Behörden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

EWR-Bürger müssen keine Dokumente vorlegen.

Für Nicht-EWR-Staatsangehörige ist eine Aufenthaltserlaubnis für den längerfristigen Aufenthalt erforderlich. Die Liste der Länder, deren Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis für den längerfristigen Aufenthalt benötigen, umfasst Deutschland, Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Spanien (einschließlich Balearen und Kanarische Inseln), Estland, Vatikanstadt, Frankreich (Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion), Finnland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, die Niederlande, Polen, Portugal (einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren). Tschechische Republik, Rumänien, Gibraltar, San Marino, Slowakei, Slowenien, Schweden und Schweiz.

Bitte beachten Sie, dass das Vereinigte Königreich ab dem 1. Februar 2020 im Hinblick auf die Europäische Union als Drittstaat gilt. Daher werden britische Staatsangehörige nicht mehr in den Genuss des Rechts auf Freizügigkeit und Niederlassung kommen und wie Staatsangehörige von Drittländern behandelt. Britische Staatsangehörige müssen das Visumverfahren für den längerfristigen Aufenthalt befolgen.

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs besitzen und eine gültige monegassische Aufenthaltserlaubnis besitzen, unterliegen auch Ihre Eltern und Verbündeten dem Visumverfahren für den längerfristigen Aufenthalt.

Für alle Staatsangehörigen können die monegassischen Behörden zusätzliche Belege verlangen.

Zusammenstellung der Dokumente zum Nachweis der Unterbringung

Um eine Unterkunft in Monaco nachzuweisen, müssen Sie entweder einen Vertrag oder die letzte Stromrechnung vorlegen.

Abhängig von Ihren Umständen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein:

- Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine Immobilie besitzen, müssen Sie einen Eigentumsnachweis erbringen.

- Wenn Sie mieten, müssen Sie den Mietvertrag vorlegen.

- Wenn Sie bei jemandem wohnen, müssen Sie ein Schreiben der Person, bei der Sie wohnen, vorlegen, in dem Ihre Unterkunft bestätigt wird.

Zusammenstellung von Dokumenten zum Nachweis ausreichender Mittel

Zum Nachweis ausreichender Mittel können die monegassischen Behörden folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie selbstständig oder Geschäftsführer oder Direktor eines Unternehmens in Monaco oder Umgebung sind, müssen Sie Jahresabschlüsse und Einkommensnachweise vorlegen.
  • Wenn Sie ein Unternehmen in Monaco gründen, müssen Sie einen Geschäftsplan und Finanzprognosen vorlegen.
  • Wenn Sie ein Arbeitnehmer in Monaco sind, müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag und Ihre letzten Gehaltsabrechnungen vorlegen.
  • Wenn Sie im Ruhestand sind, müssen Sie einen Nachweis über das Alterseinkommen oder die Rente erbringen.
  • Wenn Sie von einer anderen Person unterstützt werden, müssen Sie ein Schreiben der Person, die Sie unterstützt, vorlegen, in dem ihre finanzielle Verantwortung bestätigt wird.
  • In allen anderen Fällen kann die Sektion Einwohner jede andere Art von Beleg verlangen.

Bitte beachten Sie, dass eine Übersetzung vorgelegt werden muss, wenn Ihre Dokumente nicht auf Französisch, Englisch oder Italienisch verfasst sind.

 

Sammeln der erforderlichen Unterlagen

Bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Monaco ist es wichtig, alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen. Dokumente, die nicht auf Französisch, Englisch oder Italienisch verfasst sind, müssen übersetzt werden.

Zu den erforderlichen Dokumenten gehören:

  1. - Ein gültiger Reisepass einschließlich des Visums für den längerfristigen Aufenthalt
  2. - Eine französische Aufenthaltserlaubnis, falls zutreffend
  3. -Geburtsurkunde
  4. - Ein Strafregisterauszug oder ein gleichwertiger Auszug der Behörden der Länder, in denen Sie sich in den letzten 5 Jahren aufgehalten haben
  5. - Die ehrenwörtliche Bescheinigung für einen Erstantrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  6. Stellen Sie sicher, dass Sie alle diese Dokumente bereithalten, bevor Sie mit Ihrer Bewerbung fortfahren.

Ein gültiger Reisepass einschließlich des Visums für den längerfristigen Aufenthalt

Ein gültiger Reisepass, einschließlich des Visums für den längerfristigen Aufenthalt, ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Monaco.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass auf dem neuesten Stand ist und das erforderliche Visum für einen Langzeitaufenthalt in Monaco enthält.

Wenn Sie kein Visum für den längerfristigen Aufenthalt haben, müssen Sie eines beantragen, bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Nächste Schritte basierend auf Ihrer Situation

  • Abhängig von Ihren Umständen müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente vorlegen, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in Monaco beantragen.
  • Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie Ihre Heiratsurkunde einreichen.
  • Wenn Sie Kinder unter 16 Jahren haben, müssen Sie deren Reisepass oder Personalausweis vorlegen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie auch einen Nachweis über das Sorgerecht für Minderjährige, einen Adoptionsnachweis oder einen Nachweis über die Schulbildung für Kinder vorlegen, die außerhalb Monacos ausgebildet wurden.
  • Für Studierende ist ein Nachweis des Studierendenstatus erforderlich.
  • Wenn Sie geschieden oder getrennt sind, müssen Sie Ihre Scheidungsurkunde oder Trennungsurkunde vorlegen.

Den Antrag stellen

Es gibt zwei Verfahren für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Monaco: online und offline.

Wenn Sie sich für den Online-Antrag entscheiden, können Sie den Online-Service der Behörden nutzen.

Wenn Sie das Offline-Verfahren bevorzugen, müssen Sie die von den Behörden festgelegten Schritte befolgen.

Befolgen Sie die Anweisungen sorgfältig und legen Sie bei Ihrer Bewerbung alle erforderlichen Dokumente vor.

Andere Aufenthaltserlaubnisverfahren

  • Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis in Monaco besitzen, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Verfahren befolgen.
  • Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, müssen Sie sie im Rahmen des Verlängerungsverfahrens verlängern.
  • Falls Ihr Aufenthaltstitel verloren gegangen ist, gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie ein Duplikat beantragen.
  • Wenn sich Ihr Personenstand, Ihre Adresse, Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihr Beruf in Ihrem Aufenthaltstitel ändern, müssen Sie dies den Behörden mitteilen.
  • Sie können auch eine Wohnsitzbescheinigung für administrative Zwecke beantragen, um Ihren Wohnsitz in Monaco nachzuweisen.
  • Für Wohnsitzbescheinigungen für steuerliche Zwecke wird eine separate E-Mail-Adresse angegeben, um den Antrag zu stellen.

Die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Monaco ist ein Prozess, der sorgfältige Liebe zum Detail und eine gründliche Vorbereitung erfordert. Bei Monaco Properties sind wir hier, um Sie bei jedem Schritt zu unterstützen. Egal, ob Sie dauerhaft umziehen oder ein luxuriöses Pied-à-terre suchen, unser Team ist bestrebt, Ihnen dabei zu helfen, Ihren Traum vom Leben im faszinierenden Fürstentum Monaco zu verwirklichen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Sie bei Ihrem Aufenthaltsantrag unterstützen können.

 

Haftungsausschluss: Als Immobilienagentur in Monaco arbeiten wir mit autorisierten lokalen Unternehmen zusammen, um Ihnen bei der Umsiedlung, dem Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung und anderen Dienstleistungen über Immobiliengeschäfte hinaus zu helfen. Wir bieten keine Rechtsberatung an, und unsere Dienstleistungen sollten nicht als juristische Beratung angesehen werden. Für spezifische Bedürfnisse arbeiten wir mit lokalen Fachleuten zusammen. Die Informationen auf unserer Website und in unserem Blog dienen nur allgemeinen Zwecken und spiegeln keine individuellen rechtlichen Verfahren wider.


 

 

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