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Immobilienübertragung in Monaco : Steuern und rechtliche Formalitäten vorausschauend planen
2026-04-15

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Immobilienübertragung in Monaco : Steuern und rechtliche Formalitäten vorausschauend planen

Der Immobilienmarkt in Monaco zählt zu den prestigeträchtigsten und wertstabilsten der Welt. Ob Sie eine neue Residenz erwerben, Familienvermögen neu strukturieren oder eine zukünftige Nachlassplanung vorbereiten – es ist unerlässlich, die Abläufe der Immobilienübertragung im Fürstentum zu verstehen.


Warum sind Immobilienübertragungen in Monaco besonders?

Der Immobilienmarkt in Monaco ist geprägt durch:

  • eine außergewöhnlich hohe Nachfrage internationaler Käufer,

  • eine langfristige Preisstabilität,

  • ein äußerst begrenztes Angebot,

  • ein streng reguliertes Notariatssystem.

Aufgrund dieser Faktoren erfordern Immobilienübertragungen in Monaco eine sorgfältige Vorbereitung sowie professionelle Begleitung, insbesondere in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht.


Die Rolle des Notars in Monaco

Jede Immobilien­transaktion in Monaco, ob Verkauf, Schenkung oder erbrechtliche Übertragung, muss zwingend durch einen monégassischen Notar abgewickelt werden.

Der Notar ist verantwortlich für:

  • die Erstellung des Kauf- oder Übertragungsvertrags,

  • die Prüfung des Eigentumstitels und der Eigentumshistorie,

  • die Sicherstellung der Einhaltung des monégassischen Rechts,

  • die Absicherung der Zahlungen und Steuerabgaben,

  • die Eintragung bei der Direction des Services Fiscaux,

  • die Aktualisierung des Répertoire Immobilier (Grundbuch).

Der Notar in Monaco gewährleistet Rechtssicherheit und schützt alle an der Transaktion beteiligten Parteien.


Steuern bei der Übertragung von Immobilien in Monaco

Obwohl Monaco für sein vorteilhaftes Steuersystem bekannt ist, unterliegen Immobilienübertragungen bestimmten Steuern und Gebühren.


1. Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf

Beim Erwerb einer Immobilie in Monaco fallen für den Käufer folgende Kosten an:

  • Registrierungssteuer (Droits d’Enregistrement): in der Regel zwischen 4,5 % und 6 % des Kaufpreises, abhängig von der Struktur der Transaktion,

  • Notargebühren: etwa 1,5 % des Kaufpreises,

  • Administrative Gebühren: geringe fixe Zusatzkosten.

Diese Beträge werden bei Unterzeichnung der notariellen Urkunde fällig und vom Notar abgewickelt.


2. Übertragung von Immobilien über Gesellschaften (SCI, SARL, ausländische Gesellschaften)

Immobilien in Monaco können über Gesellschaftsstrukturen gehalten werden. In diesem Fall kann die Übertragung der Gesellschaftsanteile – statt der Immobilie selbst – steuerpflichtig sein.

Wesentliche Punkte:

  • Übertragungssteuern in der Regel zwischen 4,5 % und 7,5 %,

  • erweiterte Due-Diligence-Prüfungen,

  • Anwendung von Transparenzvorschriften bezüglich wirtschaftlich Berechtigter.

Diese Struktur kann die Nachlassplanung erleichtern, erfordert jedoch spezialisierte rechtliche und steuerliche Beratung.


3. Schenkungen (Übertragung zu Lebzeiten)

Monaco erhebt keine Schenkungssteuer zu Lebzeiten des Schenkers.

Bei einer Immobilien­schenkung:

  • ist eine notarielle Urkunde zwingend erforderlich,

  • fallen Notargebühren an,

  • wird keine Erbschaftsteuer zum Zeitpunkt der Schenkung erhoben.

Lebzeitige Schenkungen werden daher häufig als strategisches Instrument der Vermögensplanung genutzt.


4. Erbschaftsteuer (Übertragung im Todesfall)

Die monégassische Erbschaftsteuer betrifft ausschließlich Vermögenswerte, die sich in Monaco befinden. Der Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:

Verwandtschaftsverhältnis Erbschaftsteuer in Monaco
Eltern ↔ Kinder 0 %
Ehepartner 0 %
Geschwister 8 %
Onkel / Tanten ↔ Neffen / Nichten 10 %
Weitere Verwandte 13 %
Nicht verwandte Personen 16 %


Rechtliche Aspekte bei der Vorbereitung einer Immobilienübertragung


1. Prüfung des Eigentumstitels

Der Notar prüft insbesondere:

  • die Eigentumshistorie,

  • das Nichtbestehen von Hypotheken oder Belastungen,

  • die Einhaltung von Gemeinschafts- und Teilungsvorschriften,

  • baurechtliche und administrative Genehmigungen.

Das monégassische Grundbuchsystem bietet ein sehr hohes Maß an Rechtssicherheit.


2. Finanzierung und Herkunft der Mittel

Bei Finanzierung der Transaktion:

  • können Banken technische oder bauliche Gutachten verlangen,

  • müssen die Mittel den Geldwäschevorschriften entsprechen,

  • wird die Herkunft der Gelder vom Notar überprüft.

Monégassische Banken sind mit internationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen bestens vertraut.


3. Vorverträge und Reservierungsvereinbarungen in Monaco

Vor Abschluss der endgültigen notariellen Urkunde kann eine Vorvereinbarung zur Reservierung der Immobilie geschlossen werden. In Monaco wird diese Vereinbarung häufig vom Notar erstellt oder überwacht und nimmt meist die Form einer Reservierungsvereinbarung an, nicht eines klassischen Kaufvorvertrags.

Typischerweise enthält sie:

  • eine Beschreibung der Immobilie,

  • den vereinbarten Kaufpreis,

  • den Zeitplan der Transaktion,

  • aufschiebende Bedingungen (z. B. Finanzierung),

  • Regelungen zur Anzahlung.

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Vorvertrag reduziert Risiken und Verzögerungen.


4. Regeln der Wohnungseigentümergemeinschaft

Bei Eigentumswohnungen in Monaco sind vor Abschluss der Transaktion folgende Punkte zu prüfen:

  • die Hausordnung,

  • Genehmigungen für Umbauten,

  • laufende Gemeinschaftskosten,

  • Rücklagenfonds,

  • Beschlüsse der Eigentümerversammlungen.


Strategien zur Steueroptimierung und vorausschauenden Immobilienübertragung


1. Erstellung eines monégassischen Testaments

Ein in Monaco errichtetes Testament kann die Übertragung von Immobilien erheblich vereinfachen und administrative Verzögerungen für Erben reduzieren.


2. Immobilienbesitz über Gesellschaften

Bestimmte Strukturen ermöglichen es:

  • Generationenübertragungen zu erleichtern,

  • Gesellschaftsanteile statt Immobilien zu übertragen,

  • ein höheres Maß an Vertraulichkeit zu gewährleisten.


3. Schenkungen und familiäre Vermögensplanung

Vorweggenommene Schenkungen können dazu beitragen, die Erbschaftsteuer für nicht direkte Erben zu reduzieren.


Internationale Aspekte

Leben der Eigentümer oder Erben in Ländern wie Frankreich, Italien, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten oder der Schweiz, können ausländische Erbschaft- oder Vermögenssteuern anfallen – selbst wenn die Besteuerung in Monaco gering oder nicht existent ist. Eine grenzüberschreitende steuerliche Beratung ist daher unerlässlich.

 

Kontaktieren Sie Monaco Properties für Marktanalysen, individuelle Beratung und Zugang zu exklusiven Immobilienopportunitäten.

 

RECHTLICHER HINWEIS

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche, steuerliche oder investitionsbezogene Beratung dar.

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