Erbrecht in Monaco für britische Steuerresidenten
2026-04-20
Erbrecht in Monaco für britische Steuerresidenten
Wenn ein britischer Steuerresident Immobilien oder Vermögenswerte mit Bezug zu Monaco erbt, kommen zwei grundlegend unterschiedliche Steuersysteme zur Anwendung:
-
Monaco, das Erbschaften nach dem Belegenheitsort des Vermögenswertes besteuert;
-
das Vereinigte Königreich, das die Erbschaftsteuer hauptsächlich nach dem Domizil des Erblassers erhebt.
Ein klares Verständnis dieser Wechselwirkung ist entscheidend, um unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden. Die nachstehenden Informationen basieren ausschließlich auf offiziellen Quellen der Regierungen von Monaco und des Vereinigten Königreichs.
Wie funktioniert die Erbschaftsteuer in Monaco?
Monaco erhebt Erbschaftsteuer ausschließlich auf Vermögenswerte, die physisch im Fürstentum Monaco belegen sind, unabhängig von:
-
der Staatsangehörigkeit des Erblassers,
-
dem Wohnsitz des Erblassers,
-
dem Wohnsitz des Erben.
Dieses Prinzip wird als Situs-Regel (Territorialprinzip) bezeichnet.
Steuersätze der Erbschaftsteuer in Monaco
| Verwandtschaftsverhältnis | Erbschaftsteuer in Monaco |
|---|---|
| Eltern ↔ Kinder | 0 % |
| Ehepartner | 0 % |
| Geschwister | 8 % |
| Onkel / Tanten ↔ Neffen / Nichten | 10 % |
| Weitere Verwandte | 13 % |
| Nicht verwandte Personen | 16 % |
Erbrechtliche Optionen nach monégassischem Recht
Nach monégassischem Recht können Erben zwischen folgenden Optionen wählen:
-
Unbedingte Annahme der Erbschaft: Übernahme von Vermögenswerten und Schulden;
-
Annahme unter Vorbehalt des Inventars: Haftung ist auf den Netto-Nachlass beschränkt;
-
Ausschlagung der Erbschaft: vollständiger Verzicht auf das Erbe.
Diese Möglichkeiten bieten wichtigen rechtlichen Schutz, insbesondere bei möglichen Verbindlichkeiten.
Britische Erbschaftsteuer: Behandlung von Vermögenswerten in Monaco
Im Gegensatz zu Monaco besteuert das Vereinigte Königreich Erbschaften nicht nach dem Belegenheitsort der Vermögenswerte.
Die britische Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) richtet sich primär nach dem Domizil des Erblassers.
In der Praxis bedeutet dies:
-
War der Erblasser im Vereinigten Königreich domiziliert, unterliegt das weltweite Vermögen der britischen Erbschaftsteuer – einschließlich der Vermögenswerte in Monaco.
-
War der Erblasser nicht im Vereinigten Königreich domiziliert, besteuert das Vereinigte Königreich in der Regel nur in UK belegene Vermögenswerte, sodass Monaco-Vermögen meist außerhalb des britischen Steuersystems liegt.
Wichtig ist, dass Domizil nicht mit Wohnsitz gleichzusetzen ist. Es handelt sich um ein komplexes rechtliches Konzept, das Herkunft, langfristige Absichten, persönliche Bindungen und steuerliche Historie berücksichtigt. Eine Person kann viele Jahre in Monaco leben und dennoch für Erbschaftsteuerzwecke als im Vereinigten Königreich domiziliert gelten.
Wenn ein britischer Steuerresident von einer in Monaco lebenden Person erbt
Dies ist eine der häufigsten Konstellationen bei britischen Personen mit Bezug zu Monaco.
Zentraler Grundsatz: Das Vereinigte Königreich berücksichtigt das Domizil des Erblassers, nicht den Wohnsitz des Erben.
Wenn der Erblasser nicht mehr im Vereinigten Königreich domiziliert war (z. B. Monaco-Domizil)
-
Monaco besteuert die in Monaco belegenen Vermögenswerte;
-
das Vereinigte Königreich besteuert diese ausländischen Vermögenswerte nicht;
-
der britische Erbe erhält das Monaco-Vermögen ohne britische Erbschaftsteuer.
Wenn der Erblasser weiterhin im Vereinigten Königreich domiziliert war
-
Monaco besteuert die in Monaco belegenen Vermögenswerte;
-
das Vereinigte Königreich besteuert den gesamten weltweiten Nachlass;
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das Vereinigte Königreich kann eine Anrechnung der in Monaco gezahlten Erbschaftsteuer gewähren.
Da die Erbschaftsteuer in Monaco bis zu 16 % und die britische Erbschaftsteuer 40 % betragen kann, ist eine genaue steuerliche Berechnung unerlässlich.
UK-domizilierte Personen mit Vermögenswerten in Monaco
Verstirbt eine Person, die weiterhin im Vereinigten Königreich domiziliert war:
-
besteuert das Vereinigte Königreich das gesamte weltweite Vermögen, einschließlich der Vermögenswerte in Monaco;
-
Monaco erhebt ebenfalls Erbschaftsteuer auf die in Monaco belegenen Vermögenswerte;
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das Vereinigte Königreich kann eine einseitige Steueranrechnung für die in Monaco gezahlte Steuer gewähren.
Diese Anrechnung reduziert, beseitigt jedoch nicht immer vollständig eine Doppelbesteuerung.
Kein Erbschaftsteuerabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Monaco
Zwischen dem Vereinigten Königreich und Monaco besteht kein bilaterales Erbschaftsteuerabkommen.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
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kein vertraglicher Schutz vor Doppelbesteuerung;
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Anwendung des einseitigen Anrechnungsverfahrens nach britischem Recht;
-
eigenständige Anwendung der monégassischen Erbschaftsteuer.
Schenkungen (Vermögensübertragungen zu Lebzeiten)
Monaco erhebt keine Steuer auf Schenkungen zu Lebzeiten.
Das Vereinigte Königreich hingegen wendet spezifische Regeln an, abhängig von:
-
dem Domizil des Schenkers;
-
der Sieben-Jahres-Regel;
-
der Einstufung als Potentially Exempt Transfer (PET).
Schenkungen erfordern daher im UK-Monaco-Kontext eine sorgfältige Planung.
Quellen
Monaco – Offizielle Quellen
-
Regierung von Monaco, Erbschaftsteuer (Droits de succession), Mon Service Public – Direction des Services Fiscaux
-
Regierung von Monaco, Annahme einer Erbschaft unter Inventarvorbehalt oder Ausschlagung, Mon Service Public – Registre Général
Vereinigtes Königreich – Offizielle Quellen
-
HM Government (UK), Inheritance Tax: What It Is Paid On, HM Revenue & Customs (HMRC)
-
HM Government (UK), Inheritance Tax Double Taxation Relief, HM Revenue & Customs (HMRC)
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RECHTLICHER HINWEIS
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche, steuerliche oder investitionsbezogene Beratung dar.
















