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Steuerliche Pflichten in Monaco: Was jeder Einwohner wissen muss
2024-10-09

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Steuern in Monaco: Wichtige Überlegungen für Einwohner von Monaco

Dieser Artikel wurde am 7. Oktober 2024 aktualisiert, um die aktuellsten Steuervorschriften und Überlegungen für Einwohner von Monaco widerzuspiegeln.

Die Wahl von Monaco als Wohnort kann eine ausgezeichnete Strategie für diejenigen sein, die mehr von ihrem Vermögen erhalten möchten. Mit seiner Null-Einkommens- und Vermögenssteuerpolitik ist Monaco ein attraktives Ziel für vermögende Privatpersonen. Das Verständnis des spezifischen steuerlichen Umfelds Monacos ist jedoch entscheidend für die Optimierung der Finanzplanung und das Management internationaler Steuerverbindlichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Kontrolle durch ausländische Steuerbehörden.

Haftungsausschluss: Als Immobilienagentur in Monaco arbeiten wir mit autorisierten lokalen Unternehmen zusammen, um Sie bei Umzug, Aufenthalt und anderen Dienstleistungen zu unterstützen, die über Immobilientransaktionen hinausgehen. Wir bieten keine Rechtsberatung an, und unsere Dienstleistungen sollten nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Für spezifische Bedürfnisse arbeiten wir mit lokalen Fachleuten zusammen. Die Informationen auf unserer Website und unserem Blog dienen nur allgemeinen Zwecken und spiegeln keine individuellen rechtlichen Verfahren wider.

Keine direkte persönliche Besteuerung

Einer der größten Vorteile von Monaco ist das Fehlen einer direkten persönlichen Besteuerung. Für die Einwohner von Monaco bedeutet dies:

  • Keine Einkommensteuer: Mit Ausnahme von französischen Staatsangehörigen unterliegen Personen mit Wohnsitz in Monaco nicht der Einkommensteuer.
  • Keine lokale Steuer: Es gibt keine lokalen Grund- oder Gemeindesteuern für Einwohner.
  • Keine Quellensteuer: Es werden keine Steuern auf Einkünfte aus Investitionen oder Beschäftigung einbehalten.
  • Keine Vermögenssteuer: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern erhebt Monaco keine Steuern auf persönliches Vermögen, Vermögen oder Investitionen.

Dieses Steuersystem macht Monaco zu einer äußerst attraktiven Option für den Vermögenserhalt, aber die Einwohner sollten sich auch ihrer internationalen Steuerpflichten bewusst sein.

Aufenthaltsstatus und internationale Steuerverbindlichkeiten

Monaco hat in seinen internen Vorschriften keine explizite Definition des "steuerlichen Wohnsitzes", aber bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein, um steuerlich als gebietsansässig zu gelten:

  • Wohnsitzvoraussetzung: Einwohner müssen mindestens 183 Tage pro Jahr in Monaco leben, um sich als Einwohner zu qualifizieren.
  • Zuhause in Monaco: Die Aufrechterhaltung eines Eigenheims in Monaco ist ein entscheidender Faktor für den Aufenthaltsstatus.
  • Geschäftstätigkeiten: Wenn Sie ein Unternehmen führen oder eine berufliche Tätigkeit ausüben, sollte Monaco der Hauptstandort für diese Operationen sein.

Obwohl Monaco keine Einkommensteuer erhebt, sollten sich Einwohner mit internationalen Einkünften oder Investitionen über die möglichen Steuerverbindlichkeiten in ihren Heimatländern im Klaren sein. Im Jahr 2016 führte Monaco den Common Reporting Standard (CRS) ein, der den automatischen Austausch von Finanzinformationen mit anderen Ländern ermöglicht. Infolgedessen können Gebietsansässige je nach den Steuervorschriften ihres Heimatlandes weiterhin in anderen Ländern auf der Grundlage ihres globalen Einkommens besteuert werden.

Prüfung durch ausländische Steuerbehörden

In den letzten Jahren haben die ausländischen Steuerbehörden ihre Kontrollen von in Monaco ansässigen Personen verstärkt, insbesondere im Hinblick auf die Gültigkeit von Wohnsitzanträgen. Länder wie Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich sind wachsamer, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Einwohner wirklich in Monaco leben und arbeiten, anstatt das Fürstentum nur als Steueroase zu nutzen. Daher ist es für die Einwohner von Monaco unerlässlich, eine gründliche Dokumentation ihrer Lebensumstände zu führen und alle internationalen Steuererklärungspflichten einzuhalten.

Grundsteuern in Monaco

Während Monaco keine Einkommens- oder Vermögenssteuern erhebt, unterliegen Immobilientransaktionen bestimmten Zöllen und Gebühren:

  • Mietverträge: Bei Mietverträgen wird eine Registrierungssteuer von 1 % auf die Jahresmiete zuzüglich Nebenkosten erhoben.
  • Kauf von Immobilien: Der Kauf von Immobilien ist mit mehreren Gebühren verbunden, darunter:
    • Notarkosten: Ca. 1,5% des Immobilienwertes.
    • Registrierungspflichten: In der Regel 4,75 % für Einzelpersonen oder monegassische Zivilgesellschaften (SCP), aber für ausländische Unternehmen oder Nicht-SCP-Unternehmen können diese Zölle je nach Struktur auf 7,5 % oder 10 % steigen.
    • Gesetz #1.381 (2011): Offshore-Unternehmen oder Nicht-SCP-Unternehmen müssen die wirtschaftlichen Eigentümer gegenüber den Steuerbehörden von Monaco offenlegen. Die Nichteinhaltung kann zu erhöhten Steuern und Strafen führen.

Für diejenigen, die Immobilien verkaufen, bietet Monaco einen erheblichen Vorteil, da beim Verkauf von Immobilien keine Kapitalertragssteuern erhoben werden .

Steuerliche Auswirkungen des Besitzes von ausländischem Vermögen

Einwohner von Monaco, die Immobilien in anderen Ländern, wie z. B. Frankreich, besitzen, sollten sich der steuerlichen Verpflichtungen bewusst sein, die sich außerhalb von Monaco ergeben:

  • Französische Grundsteuern: Immobilienbesitzer in Frankreich müssen im Vergleich zu Monaco höhere Steuern zahlen:
    • Eintragungs- und Notarkosten: ca . 8% des Immobilienwertes.
    • Mietsteuer: Mieteinnahmen werden mit den französischen Einkommensteuersätzen besteuert.
    • Kapitalertragssteuer: Auf Immobilienverkäufe werden bis zu 36,2 % (19 % Einkommensteuer + 17,2 % Sozialbeiträge) erhoben, obwohl die Befreiungen nach 22 Jahren für die Einkommensteuer und 30 Jahren für die Sozialbeiträge beginnen.
    • Vermögenssteuer: Frankreich erhebt eine Vermögenssteuer auf Immobilien im Wert von über 1,3 Millionen Euro.

Die ordnungsgemäße Meldung ausländischer Vermögenswerte ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden, und die französischen Steuerbehörden verlangen detaillierte jährliche Erklärungen über das Einkommen und die Nutzung von Immobilien.

Doppelbesteuerungsabkommen

Monaco hat rund 12 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, darunter eines mit Frankreich und eines mit Luxemburg. Das Abkommen mit Frankreich hindert französische Staatsangehörige daran, französische Steuern zu umgehen, während das Abkommen mit Luxemburg die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften aus der Geschäftstätigkeit zwischen den beiden Regionen erleichtert.

Nachlassplanung und Erbschaftssteuer

Das günstige Steuersystem von Monaco erstreckt sich auch auf die Nachlassplanung. Während das Fürstentum Schenkungs- und Erbschaftssteuern erhebt , werden diese Steuern nur auf Vermögenswerte erhoben, die sich in Monaco oder mit Sitz in Monaco befinden. Die Steuersätze hängen von der Beziehung zwischen dem Spender/Verstorbenen und dem Begünstigten ab:

  • 0% Steuer zwischen Ehegatten oder direkten Nachkommen.
  • 16% Steuer zwischen nicht verwandten Personen.

Für in Monaco ansässige Personen mit ausländischem Vermögen ist es jedoch wichtig, die Erbschaftssteuervorschriften in anderen Rechtsordnungen zu berücksichtigen, da diese Vermögenswerte im Ausland höheren Steuern unterliegen können.

Überlegungen zur Körperschaftsteuer

Während Monaco aufgrund seiner günstigen Steuerpolitik oft als Steueroase angesehen wird, können Unternehmen, die in Monaco tätig sind, immer noch der Körperschaftssteuer unterliegen, wenn mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb von Monaco erzielt werden. Diese Unternehmen werden mit einem Steuersatz von 33,33 % auf den Teil der Einkünfte besteuert, der außerhalb Monacos erzielt wird.

Ist Monaco eine Steueroase?

Obwohl Monaco ein sehr günstiges steuerliches Umfeld bietet, ist das Fürstentum nicht für alle Einkommensarten eine steuerfreie Zone. Es erhebt Schenkungs- und ErbschaftssteuernRegistrierungsgebühren und Steuern auf Unternehmensaktivitäten , die bestimmte Schwellenwerte erreichen. Darüber hinaus müssen Einwohner von Monaco die globalen Steuervorschriften und Berichtsstandards einhalten, um Komplikationen mit ausländischen Steuerbehörden zu vermeiden.

Finanziell vorteilhafter Aufenthalt

Trotz der Notwendigkeit, internationale Vorschriften einzuhalten, macht das Fehlen direkter Einkommens- oder Vermögenssteuern Monaco zu einem attraktiven Ziel für vermögende Privatpersonen, die ihr Vermögen erhalten und vermehren möchten. Eine ordnungsgemäße Finanzplanung und die Einhaltung der Meldepflichten können den Einwohnern helfen, die Vorteile des Wohnsitzes in Monaco zu maximieren.

Schlussfolgerung:

Das monegassische Steuersystem bietet erhebliche Vorteile für Einwohner, insbesondere für diejenigen, die ihre persönlichen Steuerverbindlichkeiten minimieren möchten. Das Verständnis der internationalen Steuerpflichten, der Immobilientransaktionspflichten und der Erbschaftssteuern ist jedoch entscheidend, um das Beste aus Ihrem Wohnsitz in Monaco zu machen. Mit strategischer Planung und fachkundiger Beratung kann Monaco eine außergewöhnliche Wahl für diejenigen sein, die ihre finanzielle Zukunft optimieren möchten.

 

Haftungsausschluss: Als Immobilienagentur in Monaco arbeiten wir mit autorisierten lokalen Unternehmen zusammen, um Ihnen bei der Umsiedlung, dem Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung und anderen Dienstleistungen über Immobiliengeschäfte hinaus zu helfen. Wir bieten keine Rechtsberatung an, und unsere Dienstleistungen sollten nicht als juristische Beratung angesehen werden. Für spezifische Bedürfnisse arbeiten wir mit lokalen Fachleuten zusammen. Die Informationen auf unserer Website und in unserem Blog dienen nur allgemeinen Zwecken und spiegeln keine individuellen rechtlichen Verfahren wider.


 

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