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DIE BESTEUERUNG IN MONACO
2020-08-14

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Steuern in Monaco: ein einzigartiger Steuervorteil

Besteuerung von natürlichen Personen:

Keine Einkommenssteuer

Seit der Hoheitsverordnung von 1869 erhebt Monaco keine Einkommenssteuer mehr. Diese Befreiung gilt für alle Gebietsansässigen, mit Ausnahme der französischen Staatsangehörigen, die dem französisch-monegassischen Steuerabkommen von 1963 unterliegen. Um in den Genuss dieser vorteilhaften Besteuerung zu kommen, ist es zwingend erforderlich, tatsächlich und tatsächlich auf monegassischem Hoheitsgebiet zu wohnen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Monaco variiert je nach Beziehung zwischen dem Verstorbenen oder dem Schenker und dem Begünstigten. Diese Rechte gelten für Vermögenswerte, die sich im Hoheitsgebiet des Fürstentums befinden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Betroffenen.

Steuersätze nach Verhältnis :

  • Direkt (Eltern-Kind, zwischen Ehegatten): 0%

  • Geschwister : 8%
  • Zwischen Onkeln, Tanten, Neffen und Nichten : 10%
  • Unter anderen Sicherheiten : 13 %
  • Zwischen Nicht-Verwandten : 16 %

Unternehmensbesteuerung

Einkommensteuer (ISB)

In Monaco wird die Einkommensteuer nur für Unternehmen erhoben, die eine industrielle oder kommerzielle Tätigkeit ausüben und mehr als 25 % ihres Umsatzes außerhalb des Fürstentums erzielen. Seit dem 1. Januar 2022 ist der Standard-ISB-Satz auf 25 % festgelegt.

Befristete Ausnahmeregelungen für neue Unternehmen

Neue Unternehmen können von einer progressiven Befreiung von der ISB profitieren:

  • 1. und 2. Jahr : 0%
  • 3. Jahr : 6,25 %
  • 4. Jahr : 12,5 %
  • 5. Jahr : 18,75 %
  • Ab dem 6. Jahr : 25%

Weitere steuerliche Merkmale

  • Keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen.
  • Mehrwertsteuer: Monaco wendet die gleichen Sätze wie Frankreich an, d. h. einen Normalsatz von 20 % mit ermäßigten Sätzen von 10 %, 5,5 % und 2,1 %, je nach den Waren und Dienstleistungen.

Schlussfolgerung

Das monegassische Steuersystem, das durch das Fehlen einer Einkommenssteuer für natürliche Personen (mit Ausnahme französischer Staatsangehöriger) und eine beschränkte Besteuerung für Unternehmen gekennzeichnet ist, ist ein großer Vorteil für Privatpersonen und Unternehmen, die sich im Fürstentum niederlassen möchten. Diese steuerliche Attraktivität, kombiniert mit einem außergewöhnlichen Lebensumfeld, macht Monaco zu einem privilegierten Ziel für Investoren und Unternehmer aus der ganzen Welt.

 

Haftungsausschluss: Als Immobilienagentur in Monaco arbeiten wir mit autorisierten lokalen Unternehmen zusammen, um Ihnen bei der Umsiedlung, dem Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung und anderen Dienstleistungen über Immobiliengeschäfte hinaus zu helfen. Wir bieten keine Rechtsberatung an, und unsere Dienstleistungen sollten nicht als juristische Beratung angesehen werden. Für spezifische Bedürfnisse arbeiten wir mit lokalen Fachleuten zusammen. Die Informationen auf unserer Website und in unserem Blog dienen nur allgemeinen Zwecken und spiegeln keine individuellen rechtlichen Verfahren wider.

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