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EINFÜHRUNG IN DIE MONEGASSISCHE RESIDENZ

EINFÜHRUNG IN DIE MONEGASSISCHE RESIDENZ

Viele Unternehmen und Ausländer möchten ein Büro in Monaco eröffnen. Wenn das Klima, der Komfort, die Sicherheit und die Steuervorteile des Fürstentums für die meisten von ihnen ein Traum sind, ist die Ansiedlung in dem exklusiven Stadtstaat etwas, das nicht aus einer Laune heraus möglich ist. Hier sind einige Details zum monegassischen Aufenthaltsantrag. 

Das erste, was zu verstehen ist, ist, dass das Verfahren je nach Nationalität variiert. Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, um eine Genehmigung zu beantragen. Staatsangehörige von Nicht-EWR-Staaten müssen dagegen in Monaco ein Niederlassungsvisum beantragen, das von den französischen Behörden ausgestellt wird. Minderjährige aus Nicht-EWR-Ländern müssen ebenfalls ein Visum beantragen.


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Issue 06 | 2024/2025

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