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EINFÜHRUNG IN DIE MONEGASSISCHE RESIDENZ

 

Die monegassische Residenz
 

Viele Unternehmen und Ausländer möchten ein Büro in Monaco eröffnen. Wenn das Klima, der Komfort, die Sicherheit und die Steuervorteile des Fürstentums für die meisten von ihnen ein Traum sind, ist die Ansiedlung in dem exklusiven Stadtstaat etwas, das nicht aus einer Laune heraus möglich ist. Hier sind einige Details zum monegassischen Aufenthaltsantrag. 

Das erste, was zu verstehen ist, ist, dass das Verfahren je nach Nationalität variiert. Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, um eine Genehmigung zu beantragen. Staatsangehörige von Nicht-EWR-Staaten müssen dagegen in Monaco ein Niederlassungsvisum beantragen, das von den französischen Behörden ausgestellt wird. Minderjährige aus Nicht-EWR-Ländern müssen ebenfalls ein Visum beantragen.

Zukünftige monegassische Einwohner müssen eine Immobilie haben, die den Bedürfnissen ihrer Familie entspricht. Wer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchte, muss Dokumente vorlegen, die einen unterzeichneten und registrierten Mietvertrag bescheinigen. Angesichts der Knappheit privater Mietverträge in Monaco sind Immobilienunternehmen die erste Anlaufstelle, um eine Wohnung zum Mieten oder Kaufen zu finden.

Die Antragsteller müssen auch nachweisen können, dass sie über die finanziellen Mittel verfügen, um in Monaco zu leben, um einen erfolgreichen Antrag stellen zu können. Die Einrichtung eines Bankkontos im Fürstentum ist zwar nicht obligatorisch, erleichtert aber dennoch den Prozess. Im Bereich der sozialen Sicherheit deckt der Sozialfonds der monegassischen Regierung die Gesundheitskosten der Familienangehörigen. Wenn Sie Kinder haben, bietet Ihnen die Residenz Zugang zu einer Reihe von Kinderbetreuungseinrichtungen, einschließlich öffentlicher Kinderkrippen, die für Kinder ab drei Jahren zugänglich sind. Aufgrund der globalen Ausrichtung Monacos erhalten alle Kindergartenkinder strengen Englischunterricht. Die Vorteile des Lebens in Monaco sind unbestreitbar. Obwohl das Fürstentum nicht mehr behaupten kann, eine Steueroase zu sein, bleibt seine Steuerpolitik sehr attraktiv: Alle Einwohner Monacos, mit Ausnahme der französischen Staatsangehörigen, sind von der Einkommensteuer befreit.

Darüber hinaus gibt es keine Grundsteuer oder Wohnsteuer. Standesämter erheben nur 1% der Jahresmiete kostenlos auf jeden registrierten Mietvertrag. Unternehmen hingegen schulden keine Steuern und sind in den ersten beiden Jahren von der Einkommensteuer befreit, wenn sie nicht mehr als 25% ihres Umsatzes im Ausland erwirtschaften, mit progressiven Steuern für die folgenden drei Jahre, wenn sie nicht mehr als 25% ihres Umsatzes im Ausland tätigen.

Jede Person, die 18 Jahre alt ist und seit mehr als 10 Jahren im Fürstentum wohnt, kann einen Antrag auf Änderung der Staatsangehörigkeit stellen. Der Souveräne Prinz beurteilt, ob sie den Status einer monegassischen Staatsbürgerin verdient. Personen, die mit dem Einbürgerungsverfahren beginnen möchten, müssen ihren Antrag beim Souverän einreichen und zwei wichtige Bedingungen erfüllen. Bewerber dürfen nicht in die Armee ihres Heimatlandes eingezogen werden und müssen bereit sein, auf ihre derzeitige Staatsangehörigkeit zu verzichten. Darüber hinaus hat jede adoptierte Person die Möglichkeit, ihre monegassische Staatsangehörigkeit bis zum Alter von 18 Jahren beizubehalten.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an MONACO PROPERTIES : 
 

Tel. +377 97 97 33 97 

Whatsapp : +33 6 40 62 65 76

E-Mail : info@mpmonaco.com 


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Issue 05 | 2023

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