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WIE MAN IN MONACO EIGENTÜMER UND WOHNHAFT WIRD

Die Schritte zum Kauf einer Immobilie in Monaco
 

Ich/ ein schriftliches Angebot
II/ ein Kaufvertrag
III/ die rechtliche Übertragung des Eigentums.
 

Dieser Vorgang erfordert die Mitwirkung von amtlichen Notaren, die auf Anordnung des Fürsten ernannt werden. Aus diesem Grund können Sie ein Verfahren zum Immobilienerwerb in Monaco nicht ohne die Hilfe eines Immobilienmaklers beginnen. Vielmehr führt Ihr örtlicher Makler die Verhandlungen in Ihrem Namen. Darüber hinaus kann der Immobilienmakler in der Lage sein, Ihnen Zugang zu exklusiven Verkäufen zu verschaffen, die auf privaten Listen außerhalb des Marktes registriert sind.

Um Ihre Absicht, eine Immobilie zu kaufen, zu bestätigen, müssen Sie zunächst eine Anzahlung leisten, die in der Regel auf 10 % des Gesamtpreises festgelegt wird.


Die Schritte zum Umzug nach Monaco
 

Ausländer, die sich länger als drei Monate in Monaco aufhalten oder dort ihren ständigen Wohnsitz haben, müssen gemäß dem französisch-monegassischen Nachbarschaftsabkommen vom 18. Mai 1963 eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.


Die Bedingungen für den Erhalt richten sich nach Ihrer persönlichen Situation:

  • Sie sind Staatsangehöriger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Sie müssen einen gültigen Personalausweis vorlegen. Es besteht keine Visumpflicht.
  • Sie sind kein EWR-Bürger: Ein Visum ist erforderlich, auch für Minderjährige. Innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Ankunft müssen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis bei der Einwohnerabteilung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit beantragen.

Weitere Bedingungen, um in Monegassen ansässig zu werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit:

  • Bescheinigen Sie eine monegassische Residenz von ausreichender Größe, um die Bedürfnisse des Haushalts zu erfüllen.
  • Sorgen Sie für angemessene finanzielle Mittel: einen Arbeitsvertrag, eine Deckung durch Dritte oder ausreichende Ersparnisse.
  • Einen Nachweis über einen guten Leumund in Form eines Strafregisters erbringen.
     

Besonderheiten in Bezug auf Immobilie

 

Monaco ist in acht Bezirke unterteilt, und die Residenzen unterliegen spezifischen Vorschriften für die Sektoren, zu denen sie gehören.

  • Die Unterbringung in Gebäuden, die nach dem 1. September 1947 errichtet wurden, gehört zum freien Sektor. Sie können unabhängig von der Nationalität des Mieters frei gemietet werden. Der Vermieter bestimmt die Dauer des Mietverhältnisses und die Miete.
  • Der öffentliche Sektor umfasst staatliches Eigentum. Diese Unterkünfte sind nur für Monegassen verfügbar. Der regulierte Sektor (oder vor dem 1. September 1947) unterliegt einem Vorkaufsrecht des Staates im Falle eines Verkaufs und umfasst: ein geschütztes Gebiet für Personen, die vom Wohnungsministerium als geschützt anerkannt sind und unter bestimmten Bedingungen, wie z. B. der Höhe der Mittel, mieten können; und ein geschütztes Gebiet für Personen, die vom Ministerium für Wohnungswesen als geschützt anerkannt sind und unter bestimmten Bedingungen, wie z. B. der Höhe der Ressourcen, mieten können. Und ein liberalisierter Sektor für Menschen, die seit mindestens fünf Jahren in Monaco leben und seit mindestens sechs Monaten arbeiten. Das gilt auch für Menschen, die seit mindestens fünf Jahren an Le Rocher arbeiten.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an MONACO PROPERTIES : 
 

Tel. +377 97 97 33 97 

Whatsapp : +33 6 40 62 65 76

E-Mail : info@mpmonaco.com 


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Issue 05 | 2023

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