WOHNUNGEN NACH DEM GESETZ 1291/1235
Wohnungen unter den Gesetzen 1291/1235
Für Wohnungen, die vor dem1. September 1947 gebaut wurden, gelten die Mieten, die von der Wohnungsverwaltung in Monaco geregelt werden. Darüber hinaus können diese Wohnungen nur an Mieter vermietet werden, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mieter monegassischer Nationalität
- Mieter mit Wohnsitz in Monaco seit mehr als vierzig Jahren ohne Unterbrechung
- Ein Mieter, der seit mehr als fünf Jahren arbeitet
- Ein Mieter, der von einem monegassischen Elternteil geboren wurde
- Mitmieter, Witwer oder Witwer eines Monegassen
- Ein Mieter, der sich von einem Monegassen scheiden ließ und mindestens ein Kind aus dieser Verbindung hatte
- Ein Mieter, der in Monaco geboren wurde und seit seiner Geburt dort lebt
Die Wohnung kann nur mit einem Mietvertrag von mindestens sechs Jahren ausschließlich vom Mieter kündbar vermietet werden. Unter bestimmten Arbeitsbedingungen, die die gesamte Wohnung für den Mieter unbrauchbar machen, kann der Eigentümer den Mietvertrag kündigen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an MONACO PROPERTIES :
Tel. +377 97 97 33 97
Whatsapp : +33 6 40 62 65 76
E-Mail : info@mpmonaco.com