WOHNUNGEN NACH DEM GESETZ 1291/1235
Wohnungen nach dem Gesetz 1291/1235
Verständnis des Gesetzes Nr. 1235 in Monaco: Mietpreiskontrolle und Mieterprioritäten
Das am 28. Dezember 2000 in Kraft getretene Loi n°1235 regelt den geschützten Wohnungssektor von Monaco und konzentriert sich hauptsächlich auf Wohnungen, die vor dem 1. September 1947 gebaut wurden. Dieses Gesetz zielt darauf ab, bestimmten Kategorien von Bewohnern erschwingliche Wohnmöglichkeiten zu bieten, indem es die Miete und die Auswahl der Mieter regelt.
Wichtige Bestimmungen
- Mietpreiskontrolle: Die Mieten werden vom Wohnungsbauamt festgelegt, um die Erschwinglichkeit zu gewährleisten. Die jährlichen Erhöhungen werden reguliert, um plötzliche Spitzen zu verhindern.
- Mieterberechtigung: Vorrang haben:
- Monegassische Staatsangehörige
- Personen, die von monegassischen Eltern geboren wurden
- Ehegatten, Witwen/Witwer oder Geschiedene monegassischer Staatsangehöriger
- Personen, die seit ihrer Geburt in Monaco geboren wurden und sich ununterbrochen in Monaco aufhalten, sofern ihre Eltern zu diesem Zeitpunkt in Monaco ansässig waren
- Personen, die seit mindestens 40 aufeinanderfolgenden Jahren in Monaco wohnen
Mietvertragslaufzeiten: Die Mietverträge sind auf sechs Jahre befristet und verlängern sich automatisch unter den gleichen Bedingungen. Mieter können den Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Vermieter können nur mit einer Frist von sechs Monaten kündigen und müssen beabsichtigen, die Immobilie selbst zu beziehen.
- Nutzung: Die Immobilien können zu Wohnzwecken oder zu gemischten Zwecken genutzt werden.
- Vorkaufsrechte: Im Falle eines Verkaufs hat der Staat das erste Kaufrecht, gefolgt vom Mieter.
Implikationen für Stakeholder
Für Mieter bietet die Loi n°1235 Stabilität und Erschwinglichkeit. Vermieter sehen sich jedoch mit Einschränkungen bei der Mietpreisgestaltung und der Mieterauswahl konfrontiert, was sich auf die Anlagerenditen auswirken kann.
Für Immobilieneigentümer und Investoren, die sich in den komplexen Wohnungsgesetzen von Monaco zurechtfinden, bleibt das Gesetz Nr. 1235 ein zentrales Stück Gesetzgebung. Dieses Gesetz gilt in erster Linie für staatlich kontrollierten Wohnraum und soll die Erschwinglichkeit und den Zugang für berechtigte Mieter gewährleisten.
Verpflichtung zur Vermietung oder Belegung
Eigentümer von Immobilien nach dem Gesetz Nr. 1235 sind verpflichtet, die Einheit entweder zu bewohnen oder zu vermieten. Leerstehende Einheiten müssen deklariert werden, um eine effiziente Wohnnutzung zu gewährleisten und Spekulationen zu vermeiden.
Mietpreisbremse & Mieterhöhungen
Die Miete wird von der Regierung von Monaco festgelegt, wobei die jährlichen Erhöhungen streng geregelt sind. Dies schafft ein stabiles, aber weniger flexibles Anlageumfeld.
Mieterberechtigung und -auswahl
Vermieter müssen an Mieter auf der Grundlage einer von der Regierung festgelegten Prioritätenliste vermieten, die in der Regel monegassische Staatsangehörige, Einwohner mit langfristiger Beschäftigung oder Personen mit familiären Bindungen zum Fürstentum bevorzugt.
Mietvertragsbedingungen und -beendigung
- Feste Mietdauer: 6 Jahre
- Automatische Verlängerung unter gleichen Bedingungen
- Der Mieter kann mit einer Frist von 3 Monaten kündigen
- Der Vermieter kann mit einer Frist von 6 Monaten kündigen, jedoch nur für den persönlichen Gebrauch
Verwendung & Bestimmungsort
Grundstücke können nach diesem Gesetz zu Wohnzwecken oder gemischt genutzten Zwecken genutzt werden.
Vorkaufsrecht
Der Staat hat Vorrang beim Erwerb von Immobilien, die dem Gesetz Nr. 1235 unterliegen. Ist dies nicht der Fall, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Vorkaufsrecht haben.
Das Gesetz Nr. 1235 soll das soziale und das wohnungspolitische Gleichgewicht in Monaco wahren. Für Immobilienbesitzer erfordert es Engagement, bietet aber im Gegenzug Stabilität. Dieses Gesetz begünstigt langfristige Haltestrategien mit einem Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Regierungen.
Neugierig, ob eine Immobilie unter das Gesetz Nr. 1235 fällt? Kontaktieren Sie Monaco Properties — wir führen Sie durch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Investitionsmöglichkeiten auf dem einzigartigen Markt von Monaco.
- Tel. +377 97 97 33 97
- Whatsapp : +33 6 40 62 65 76
- E-Mail : info@mpmonaco.com