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Eine Wohnung in Monaco renovieren: Verfahren und Genehmigungen

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Wohnung während der Renovierung mit Plänen, Materialmustern und Bauhelm neben großen Fenstern mit Meerblick.

Das Projekt festlegen, bevor die Arbeiten organisiert werden. Mit KI erstellte konzeptuelle Illustration; fiktive Wohnung.

Eine Wohnungsrenovierung in Monaco beginnt mit zwei Fragen: Welche Arbeiten sind geplant, und wie lassen sie sich im Gebäude organisieren? Bei einer rein dekorativen Auffrischung steht die Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft im Vordergrund. Ein Umbau erfordert zusätzlich die rechtzeitige Planung von Genehmigungen und Abschlussprüfungen.

Bei einfachen Renovierungs- und Dekorationsarbeiten

Gemeint sind etwa das Streichen von Wänden oder das Erneuern von Tapeten, ohne Räume, Trennwände, tragende Wände, Leitungsnetze oder das Äußere des Gebäudes zu verändern.

Küchenwände neu zu streichen und die Küche zu verlegen sind unterschiedliche Projekte. Letzteres verändert die Raumaufteilung und Leitungen, auch ohne Eingriff in eine tragende Wand. Eine Innenänderung kann genehmigungspflichtig sein, ohne dass ein zusätzlicher Raum entsteht. Im Zweifel senden Sie der DPUM eine genaue Arbeitsbeschreibung, gegebenenfalls mit Unterstützung Ihres Architekten, um das erforderliche Verfahren bestätigen zu lassen. Umfang der Genehmigungspflicht.

1. Die Hausverwaltung informieren und zulässige Arbeitszeiten klären

Kontaktieren Sie vor Beginn stets die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, den syndic. Übermitteln Sie die Arbeitsbeschreibung, geplante Termine, Firmennamen und eine Kontakttelefonnummer.

Bei der Verwaltung erfragen: Vorgaben zu Arbeitszeiten, Schutz der Gemeinschaftsflächen und Abfallentsorgung. Das Gebäude kann beispielsweise Arbeiten zwischen 18:00 und 8:00 Uhr, am Wochenende oder im August untersagen. Klären Sie diese Regeln, bevor Sie Firmen beauftragen.

Nationaler Rahmen. Arbeiten sind an Arbeitstagen von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 19:30 Uhr mit Maßnahmen zur Verringerung der Belästigungen zulässig. Für bestimmte laute Tätigkeiten gelten zusätzliche Einschränkungen; die Eigentümergemeinschaft kann strengere Zeiten vorgeben.

Sonderfall August. Vom ersten Montag bis einschließlich zum letzten Freitag sind nur Arbeiten der Phase 3 — Ausbau, technische Ausstattung und Innenausbau im Sinne des Regelwerks — erlaubt, zwischen 9:00 und 18:00 Uhr, ohne Lärm, Erschütterungen oder optische Beeinträchtigungen. Die Eigentümergemeinschaft kann Bauarbeiten in diesem Zeitraum vollständig untersagen. Arbeitszeiten und zulässige Bauzeiträume.

Für die erfassten Baustellen sind außerdem eine benannte Ansprechperson und Informationen über Eingriffe und Beeinträchtigungen vorgesehen. Informationen über Bauarbeiten.

2. Den Concierge benachrichtigen und Handwerkerparkplätze organisieren

Informieren Sie den Concierge über Tage und Zeiten der Einsätze. Gibt es Serviceparkplätze im Gebäude, bitten Sie ihn, gegebenenfalls gemeinsam mit der Verwaltung, einen Platz für die Firma zu reservieren. Verfügbarkeit und Hausregeln sind dabei maßgeblich. Vereinbaren Sie auch Nutzung und Schutz von Personen- oder Lastenaufzug.

Ist kein Platz verfügbar, kann beim Rathaus eine Reservierung auf öffentlicher Straße beantragt werden. Die offizielle Seite zur Parkplatzreservierung, die auch für Lieferungen genutzt wird, stellt das Formular bereit. Geben Sie an, dass es sich um ein Fahrzeug einer Baufirma handelt, und lassen Sie die passende Kategorie von der Gemeindepolizei bestätigen.

Das Formular wird online heruntergeladen und anschließend beispielsweise an pmovp@mairie.mc gesendet, mindestens fünf Arbeitstage vor der Nutzung. Nennen Sie Termine, Zeiten, Adresse, Anzahl der Plätze und Fahrzeugdaten. Die Genehmigung wird nach Zahlung erteilt. Auskünfte: +377 93 15 28 26.

Für einen Container oder ein Gerüst ist ein gesonderter Antrag auf Flächennutzung für Baustellen erforderlich. Er muss mindestens einen Monat vorher mit den verlangten Unterlagen, insbesondere einem bemaßten Plan, eingereicht werden.

Bei komplexeren Umbauten

Solche Renovierungen verändern die Raumaufteilung, tragende Wände, Leitungsnetze, Gemeinschaftsteile oder das Äußere. Neben der Abstimmung mit Verwaltung und Concierge sind folgende Schritte erforderlich.

1. Das Projekt mit einem Architekten vorbereiten und Genehmigungen einholen

Beauftragen Sie einen bei der Ordre des Architectes de Monaco eingetragenen Architekten mit Plänen und Antragsunterlagen. Je nach vereinbartem Leistungsumfang erstellt er eine Kostenschätzung und unterstützt Sie bei detaillierten Firmenangeboten. Für tragende Wände sind geeignete statische Untersuchungen vorzusehen; bei Rohrleitungen sind private und gemeinschaftliche Teile zu unterscheiden. Offizielles Verfahren für die Baugenehmigung.

Betreffen die Arbeiten Gemeinschaftseigentum oder das äußere Erscheinungsbild, bereiten Sie mit der Verwaltung die Vorlage bei der Eigentümerversammlung vor, gegebenenfalls in einer zusätzlichen Versammlung. Prüfen Sie zuvor, ob die Verwaltung ein besonderes Mandat besitzt, das bestimmte Eingriffe an Gemeinschaftsteilen innerhalb privater Einheiten unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.

Das Projekt muss außerdem bei der Direction de la Prospective, de l’Urbanisme et de la Mobilité — DPUM eingereicht werden, um die erforderliche behördliche Genehmigung zu erhalten. Beginnen Sie nach Vorliegen aller nötigen Zustimmungen und halten Sie genehmigte Pläne und Auflagen ein. Die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ersetzt keine behördliche Genehmigung.

2. Den Zustand der Wohnung und angrenzender Bereiche vor Baubeginn dokumentieren

Vor Arbeiten, die Risse, Erschütterungen oder Wassereintritt verursachen könnten, empfiehlt sich eine förmliche Zustandsfeststellung durch einen huissier, einen zur Tatsachenfeststellung befugten Justizbeamten. Sie dokumentiert Wohnung, Gemeinschaftsflächen und betroffene Nachbarwohnungen; für den Zugang ist die Zustimmung der Bewohner nötig.

Diese empfohlene Vorsichtsmaßnahme ermöglicht den Vergleich vor und nach den Arbeiten. Das Protokoll kann bei Schäden als Beweismittel dienen; zur Klärung der Ursache kann dennoch ein technisches Gutachten erforderlich sein.

Planen Sie mit dem Architekten auch die förmliche Feststellung des Aushangs der Genehmigung. Dies ist eine gesonderte Formalität, deren Kopie an die DPUM übermittelt werden muss. Aushang der Genehmigung.

3. Récolement und Abschlussprüfungen organisieren

Abnahme mit den Firmen: die Leistungen prüfen.

Organisieren Sie eine Besichtigung mit den Firmen und, je nach Auftrag, dem Architekten. Prüfen Sie Oberflächen, Ausstattung und übergebene Unterlagen. Halten Sie erkennbare Mängel als Vorbehalte im Abnahmeprotokoll fest und vereinbaren Sie Nachbesserungen.

Elektroprüfung: die passende Bescheinigung beschaffen.

Für neue Räume oder eine erneuerte Elektroinstallation verlangt SMEG zur Inbetriebnahme eine Konformitätsbescheinigung einer im Fürstentum zugelassenen Prüfstelle. Der Elektriker führt die Installation und notwendige Korrekturen aus. Nach einer längeren Versorgungsunterbrechung kann eine gesonderte Bescheinigung über die Kontrolle sicherheitsrelevanter Punkte erforderlich sein. Von SMEG verlangte Unterlagen.

Récolement: die behördliche Konformität prüfen.

Für genehmigte Arbeiten beantragen Sie die DPUM-Besichtigung innerhalb eines Monats nach Fertigstellung mit Plänen des ausgeführten Zustands und den erforderlichen Unterlagen. Die DPUM beteiligt die zuständigen Stellen. Projektänderungen können einen Änderungsantrag oder die Herstellung eines vorschriftsgemäßen Zustands erfordern. Antrag auf Récolement.

Die Kontrolle betrifft Genehmigungsbedingungen sowie Hygiene-, Sicherheits- und Umweltvorschriften. Sie ergänzt die Leistungsabnahme, garantiert aber weder die allgemeine Qualität von Materialien und Ausführung noch die Mängelfreiheit.

Sind die Bedingungen erfüllt, geht das Récolement mit einer Genehmigung zur Nutzung der Räume einher, die vor dem Einzug eines Mieters zu prüfen ist. Dieses Dokument betrifft die Nutzung; bei einem Verkauf ist dem Notar der genaue Stand der Arbeiten samt etwaiger Vorbehalte mitzuteilen. Bedeutung des Récolement.

In Monaco ansässige Firmen bevorzugen und Versicherungen prüfen

Um die Organisation zu erleichtern, bevorzugen Sie in Monaco ansässige Firmen, die mit monegassischen Eigentümergemeinschaften vertraut sind. Prüfen Sie unabhängig vom Firmensitz die Tätigkeitsnachweise und Versicherungen für die übertragenen Arbeiten.

Auch ausländische Unternehmen dürfen unter Einhaltung der monegassischen Formalitäten tätig werden. Das Verfahren unterscheidet Einsätze von höchstens 48 Stunden von längeren Einsätzen, die eine vorherige Genehmigung erfordern; auch Subunternehmer sind erfasst. Genehmigung für Bauarbeiten.

Verlangen Sie von jedem Auftragnehmer einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung und für die betreffenden Bauleistungen eine Kopie der Deckung für die zehnjährige Haftung. Prüfen Sie versicherte Tätigkeiten, Vertragsgültigkeit und Geltung in Monaco. Die zehnjährige Haftung und das Bestehen einer Versicherung sind unterschiedliche Fragen. Monegassisches Zivilgesetzbuch, Artikel 1630.

Bewahren Sie Angebote, Rechnungen, Pläne, Genehmigungen, Protokolle und Bescheinigungen auf: Sie sind bei einem Verkauf der Wohnung nützlich.

Welche Arbeiten lohnen sich vor Verkauf oder Vermietung? Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Monaco Properties, um passende Verbesserungen für Ihre Wohnung und die Erwartungen künftiger Käufer oder Mieter zu bestimmen, bevor Sie Ihr Budget einsetzen.

Quellen konsultiert am 15. September 2026. Genehmigungsauflagen und die Regeln des jeweiligen Gebäudes ergänzen diesen allgemeinen Rahmen.

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