DPUM in Monaco: Aufgaben, Genehmigungen und Immobilienvorhaben

Den Verwaltungsrahmen des Vorhabens verstehen. KI-generierte Konzeptillustration; fiktives Modell, kein amtlicher Plan.
Die DPUM ist häufig an Immobilienvorhaben in Monaco beteiligt. Ihre Aufgaben sind jedoch nicht immer klar: Wann sollte man sie kontaktieren? Wer bereitet den Antrag vor? Reicht die Zustimmung der Hausverwaltung aus? Und was bedeutet es, einen Antrag eingereicht zu haben? Wer die Zuständigkeiten kennt, kann einen Kauf mit Umbauplänen, eine Renovierung oder den Verkauf einer umgebauten Wohnung besser vorbereiten.
Die Direction de la Prospective, de l’Urbanisme et de la Mobilité bearbeitet unter anderem Anträge auf Genehmigung von Bauarbeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie arbeitet innerhalb eines festgelegten rechtlichen Rahmens mit weiteren Stellen zusammen, deren Stellungnahme erforderlich sein kann.
Wofür steht DPUM und welche Aufgaben hat sie?
Die Fürstliche Verordnung Nr. 1.463 beschreibt die Aufgaben der DPUM. Dazu gehören Stadtentwicklungspolitik, Planungsunterlagen, Projektprüfung, die Vorbereitung öffentlicher Vorhaben, Mobilität sowie die Verwaltung topografischer, grundstücksbezogener und immobilienspezifischer Daten. Ihre Tätigkeit geht daher weit über Wohnungsrenovierungen hinaus. Quelle: Verordnung Nr. 1.463, Artikel 2.
Eigentümer und Käufer sollten zunächst die für ihr Vorhaben geltenden Regeln und Verfahren ermitteln. Hilfreich sind die Adresse, Angaben zum Gebäude, bereits genehmigte Arbeiten und die geplanten Veränderungen.
Die DPUM ermittelt weder den Verkaufspreis einer Wohnung noch die erbrechtlichen Ansprüche ihrer Eigentümer. Dafür sind andere Fachleute zuständig, deren Arbeit mit dem Immobilienvorhaben abgestimmt werden sollte.
Wann ist die DPUM bei Bauarbeiten beteiligt?
Die Verordnung Nr. 3.647 verlangt unter anderem für Änderungen der inneren Gestaltung und der äußeren Merkmale bestehender Gebäude eine Genehmigung. Das kann eine neue Raumaufteilung, eine Fassadenänderung oder einen umfassenderen Umbau betreffen. Die Einordnung richtet sich nach den tatsächlich vorgesehenen Arbeiten. Quelle: Verordnung Nr. 3.647, Artikel 1.
Eine genaue Beschreibung ist hilfreicher als die allgemeine Frage, ob man „die Wohnung renovieren“ darf. Benennen Sie, was entfernt, versetzt oder neu geschaffen wird, einschließlich möglicher Auswirkungen auf Tragwerk, Leitungen, Flächen und Außenbereiche.
Eine Übersicht nach Art der Arbeiten bietet unser Ratgeber Eine Wohnung in Monaco renovieren: Verfahren und Genehmigungen. Er ergänzt diese Darstellung der Verwaltungsschritte um technische Prüfungen und Fragen der Eigentümergemeinschaft.
Eigentümer, Architekt, Hausverwaltung und DPUM: wer übernimmt was?
| Beteiligte | Aufgabe bei der Vorbereitung |
|---|---|
| Eigentümer oder antragsberechtigte Person | Vorhaben festlegen und erforderliche Informationen und Zustimmungen bereitstellen |
| Architekt | Projekt entwerfen, Pläne erstellen und den passenden Antrag vorbereiten |
| Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft | Gemeinschaftsbezogene Entscheidungen und Bedingungen für Arbeiten im Gebäude klären |
| DPUM | Antrag prüfen und notwendige fachliche Stellungnahmen einholen |
| Notar und Rechtsberater | Eigentumstitel, Rechte und vertragliche Folgen prüfen |
Laut Mon Service Public erfordern genehmigungspflichtige Arbeiten einen Antrag, den ein beim Ordre des Architectes de Monaco eingetragener Architekt unterzeichnet. Artikel 5 bestimmt die erforderlichen Unterschriften, darunter die der Hausverwaltung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen des Miteigentums. Quelle: amtliche Verfahrensbeschreibung.
Stimmen Sie diese Beteiligten frühzeitig aufeinander ab. Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft ersetzt keine behördliche Genehmigung. Umgekehrt entbindet diese nicht von der Prüfung privater Rechte, die von den Arbeiten betroffen sind.
Vorabzustimmung und Genehmigung sind unterschiedliche Schritte
Das accord préalable nach Artikel 4 der Verordnung Nr. 3.647 ist freiwillig. Damit können vor dem eigentlichen Genehmigungsantrag bestimmte Parameter eines Bauvorhabens festgelegt werden: Standort, Art, Volumen und Umfang.
Bei einer positiven Entscheidung sieht die Vorschrift unter den dort genannten Bedingungen ein Jahr vor, um die entsprechende Genehmigung zu beantragen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Eine Vorabzustimmung berechtigt daher nicht automatisch zum sofortigen Baubeginn.
Bei einer Wohnungsrenovierung bestimmt der Architekt das geeignete Verfahren. Für jede Innenänderung pauschal eine Vorabzustimmung zu beantragen, würde einen zusätzlichen Schritt schaffen, ohne dessen Nutzen geklärt zu haben. Quelle: Verordnung Nr. 3.647, Artikel 4.
Wie wird der Antrag vorbereitet und eingereicht?
Die amtliche Beschreibung unterscheidet Innenänderungen an Wohnungen, Innenänderungen an anderen Räumen, äußere oder kombinierte Änderungen, Neubauten und Abbrüche. Zugehörige Tabellen nennen die jeweils erforderlichen Unterlagen.
Bereiten Sie die Objektbezeichnung, Angaben zur Antragsberechtigung, Pläne und eine Beschreibung der Arbeiten vor. Der Architekt bestimmt zusätzliche Untersuchungen und Nachweise. Alle Unterlagen müssen dieselben Einheiten, dieselbe Aufteilung, dieselben Flächen und denselben Projektstand betreffen.
Zum Zeitpunkt der Prüfung sind für Innenänderungen an Wohnräumen zwei Papierexemplare vorgesehen: ein Original und eine vom Architekten bestätigte Kopie, außerdem eine digitale Fassung. Andere Kategorien erfordern mehr Exemplare. Prüfen Sie vor jeder Einreichung die passende Rubrik und die aktuellen Abgabemodalitäten.
Welche Fristen gelten und wer erteilt die Genehmigung?
Artikel 8 sieht grundsätzlich vier Monate ab der in Artikel 2 genannten Eingangsbestätigung vor. Für ausschließlich innere Änderungen im dort beschriebenen Verfahren erteilt der Direktor der DPUM die Genehmigung unmittelbar innerhalb von 45 Tagen. Auch bestimmte begrenzte Außenänderungen unterliegen dieser Frist; bei erforderlichen Konsultationen kann sie auf vier Monate verlängert werden.
Diese Zeiträume garantieren nicht die Gesamtdauer ab der ersten Kontaktaufnahme. Berücksichtigen Sie die Vorbereitung und die Prüfung der Vollständigkeit. Artikel 2 und 8 regeln Eingangsbestätigung, Bearbeitung und Konsultationen; besondere Umstände können den Ablauf beeinflussen.
Je nach Vorhaben erfolgt die Genehmigung etwa durch ein Schreiben des Direktors oder durch eine Verfügung des Staatsministers. Schweigen nach Fristablauf sollte nicht ohne Weiteres als Zustimmung verstanden werden: Artikel 9 sieht ein besonderes Verfahren vor. Lassen Sie dessen Anwendbarkeit prüfen, bevor Sie handeln. Quelle: Verordnung Nr. 3.647, Artikel 2, 8 und 9.
Nach der Genehmigung: Unterlagen sichern und Verfahren abschließen
Die genehmigte Planung bildet die Grundlage der Bauarbeiten. Ändert sich das Vorhaben, ist nach Artikel 1 eine erneute Genehmigung zu prüfen. Bewahren Sie die genehmigten Pläne auf und geben Sie sie an die Beteiligten weiter.
Die amtliche Verfahrensbeschreibung sieht anschließend eine visite de récolement vor, eine abschließende Überprüfung für die endgültige Nutzungsgenehmigung. Eigentümer sollten deshalb neben der baulichen Fertigstellung auch den Verwaltungsabschluss einplanen.
Beim Verkauf erläutern diese Unterlagen die Wohnungsaufteilung und frühere Veränderungen. Fordern Sie vor dem Kauf einer Wohnung in Monaco die vorhandenen Nachweise an. Vor dem Verkauf Ihrer Wohnung sollten Sie diese zusammenstellen und auf Lücken hinweisen.
Wie erreichen Sie die DPUM?
Die amtliche Seite nennt seit dem 17. Juni 2025 die Büros in 5, promenade Honoré II, Hall A, 6. Etage. Die zentrale Telefonnummer lautet +377 98 98 22 99. Angegeben sind Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 8:30–12:00 Uhr und 13:30–17:30 Uhr.
Prüfen Sie vor einem Besuch den amtlichen Verzeichniseintrag der DPUM. Halten Sie Adresse, betroffene Einheiten, Anliegen und gegebenenfalls das Aktenzeichen bereit.
Ihr Immobilienvorhaben mit Monaco Properties vorbereiten
Planen Sie einen Kauf mit Umbauarbeiten oder den Verkauf einer veränderten Wohnung? Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Monaco Properties, um die relevanten Objektinformationen und den Austausch mit Ihren Ansprechpartnern zu organisieren. Technische Machbarkeit und Genehmigungen bereiten Sie mit Architekt, Eigentümergemeinschaft und zuständigen Behörden vor.
Amtliche Quellen geprüft am 16. September 2026: konsolidierte Verordnungen Nr. 1.463 und Nr. 3.647, Genehmigungsverfahren auf Mon Service Public und Verwaltungsverzeichnis der DPUM.