Das Steuerabkommen zwischen Monaco und Italien verstehen: Was Sie wissen müssen
2025-05-28
Navigieren in Steuerabkommen: Was das Monaco-Abkommen mit Italien für Sie bedeutet
Willkommen zurück auf dem Monaco Properties Blog! Heute befassen wir uns mit einem wichtigen Thema, das viele unserer internationalen Kunden beschäftigt: die steuerliche Zusammenarbeit zwischen Monaco und Italien. Unabhängig davon, ob Sie grenzüberschreitend leben, investieren oder ein Unternehmen führen, ist es wichtig, diese Vereinbarung zu verstehen.
Werfen wir einen genaueren Blick darauf, was dieses bilaterale Abkommen mit sich bringt, wie es funktioniert und was es für Sie als grenzüberschreitend ansässiger Investor oder Unternehmer bedeutet.
Monacos globales Engagement für Transparenz
Monaco ist international anerkannt für seine sichere und steuerfreundliche Umgebung. Gleichzeitig setzt sich das Fürstentum stark für globale Zusammenarbeit und Transparenz ein, was sich in seinem umfangreichen Netzwerk von 36 bilateralen Steuerabkommen mit Ländern widerspiegelt, darunter:
- Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich
- Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Australien, Indien
- Schweden, Dänemark, Belgien, die Niederlande und mehr.
Diese Abkommen sind Teil der Bemühungen Monacos, sich an die Standards der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) anzupassen und seinen Ruf als konformes und vertrauenswürdiges Land zu stärken.
Was ist das Steuerabkommen zwischen Monaco und Italien?
Das 2015 unterzeichnete Steuerabkommen zwischen Monaco und Italien erleichtert den Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten. Das bedeutet, dass das Fürstentum Monaco und Italien bei Bedarf bestimmte Finanz- oder Verwaltungsdaten legal austauschen können, was jedem Land hilft, seine Steuergesetze fair und effizient anzuwenden.
Bei diesem Abkommen handelt es sich nicht um ein Doppelbesteuerungsabkommen, sondern um ein Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen (TIEA). Sein Zweck ist es, Folgendes zu unterstützen:
- Steuerfestsetzung, -eintreibung und -rückforderung
- Verhinderung von Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung
- Durchführung von Ermittlungen zu möglichen Steuerstraftaten
Steuern, die unter das Abkommen fallen
Für Italien gilt das Abkommen für:
- Einkommensteuer (IRPEF)
- Körperschaftsteuer (IRES)
- Regionale Steuer auf produktive Tätigkeiten (IRAP)
- Erbschaftssteuer
- Schenkungssteuer
- Substitute Steuern
Für Monaco gilt das Abkommen für:
- Körperschaftsteuer (auf Unternehmensgewinne, die die Schwellenwerte überschreiten)
- Erbschafts- und Schenkungssteuern
- Grunderwerbssteuern
- Verbrauchsteuern und Steuern in Höhe der Mehrwertsteuer
Wesentliche Bestimmungen des Abkommens zwischen Monaco und Italien
Hier sind die wichtigsten Highlights für diejenigen, die sich im grenzüberschreitenden Leben zwischen den beiden Ländern zurechtfinden:
Informationsaustausch auf Ersuchen
- Das Fürstentum Monaco und Italien verpflichten sich, Informationen nur auf ausdrückliche rechtliche Anfrage auszutauschen.
- Dazu können Bankdaten, Eigentumsunterlagen von Unternehmen, Treuhandstrukturen und sogar Zeugenaussagen oder beglaubigte Dokumente gehören .
- In den Anträgen müssen die betroffene Person, der Grund für den Antrag und das anwendbare Steuerrecht eindeutig angegeben sein.
Vertraulichkeit garantiert
Alle ausgetauschten Informationen müssen streng vertraulich behandelt werden und dürfen nur für steuerliche Zwecke verwendet werden. Die unbefugte Weitergabe oder Verwendung ist untersagt.
Keine Angelausflüge
Das Abkommen lässt keine vagen oder spekulativen Untersuchungen zu. Jede Anfrage muss gut dokumentiert und nach den rechtlichen Standards beider Länder begründet werden.
Klärung des Wohnsitzes
Wenn eine Person sowohl mit dem Fürstentum Monaco als auch mit Italien verbunden ist, legt das Abkommen die Kriterien für die Bestimmung des amtlichen steuerlichen Wohnsitzes fest, die für die Vermeidung von Steuerkonflikten entscheidend sind.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Obwohl es sich nicht um ein Doppelbesteuerungsabkommen handelt, tragen bestimmte Bestimmungen dazu bei, dass Menschen nicht doppelt auf dasselbe Einkommen besteuert werden, insbesondere wenn der Wohnsitz oder der Besitz von Vermögenswerten zwischen den beiden Nationen aufgeteilt wird.
Das Abkommen trat in Kraft, sobald sowohl Monaco als auch Italien ihre jeweiligen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen hatten. Das Abkommen stärkt die Transparenz und bietet einen klaren rechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Besteuerung, der Ihnen hilft, Überraschungen zu vermeiden und Ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Bei Monaco Properties sind viele unserer Kunden wohlhabende Privatpersonen und Investoren, die Vermögenswerte oder Bindungen in beiden Ländern halten. Wenn Sie wissen, wie diese Vereinbarung funktioniert, stellen Sie sicher:
- Sorgenfreiheit beim Kauf einer Immobilie
- Klarheit über steuerliche Meldepflichten
- Einhaltung der italienischen und monegassischen Vorschriften
Abschließende Gedanken
Das Steuerabkommen zwischen Monaco und Italien ist ein moderner und gut geregelter Rahmen für die steuerliche Zusammenarbeit. Weit davon entfernt, eine Komplikation zu sein, stärkt es die Position Monacos als glaubwürdige, steuerfreundliche Gerichtsbarkeit und bietet gleichzeitig Schutz für diejenigen, die sich an internationale Standards halten.
Wie immer empfehlen wir Ihnen, sich für eine persönliche Rechts- oder Steuerberatung an einen qualifizierten Fachmann in Monaco oder dem Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes zu wenden.
Und wenn Sie mit dem Gedanken spielen, zu investieren oder nach Monaco zu ziehen, ist unserTeam von Monaco Properties hier, um Sie zu kontaktieren:
- Telefon +377 97 97 33 97
- Whatsapp: +33 6 40 62 65 76
- E-Mail: info@mpmonaco.com
Haftungsausschluss: Monaco Properties ist eine Immobilienagentur. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung an. Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und sollte nicht als Rechts- oder Finanzberatung ausgelegt werden.