WOHNUNGEN NACH GESETZ 887
Wohnungen unter dem Gesetz 887
Im Falle des Kaufs einer Wohnung nach Gesetz 887 kann die Wohnung nur mit einem Mietvertrag von mindestens sechs Jahren gemietet werden, der ausschließlich vom Mieter gekündigt werden kann. Darüber hinaus muss der Mieter eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mieter monegassischer Nationalität
- Mieter, der seit mehr als fünf Jahren in Monaco wohnt und dort seit mehr als sechs Monaten einer beruflichen Tätigkeit nachgeht.
- Ein Mieter, der seit mehr als fünf Jahren arbeitet
Die Höhe der Miete ist nicht geregelt und kann im Mietvertrag zwischen Eigentümer und Mieter frei definiert werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an MONACO PROPERTIES :
Tel. +377 97 97 33 97
Whatsapp : +33 6 40 62 65 76
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