Monaco Reiseführer & Wissen
SEINE WOHNUNG IN MONACO AUF LEIBRENTE VERKAUFEN
Bei einer Leibrente werden eine oder mehrere Immobilien an einen Käufer verkauft, der dem Verkäufer im Gegenzug eine Leibrente bis zu seinem unvorhersehbaren Tod zahlt. Der Verkauf einer Leibrente ermöglicht es, schnell über einen bestimmten Geldbetrag zu verfügen und sich ein regelmäßiges Einkommen zu sichern, während man weiterhin das Nutzungsrecht oder den Nießbrauch an seinen Immobilien hat
IMMOBILIENHÄNDLER IN MONACO
Der Warenhändler ist ein Händler, der Immobiliengeschäfte durchführt, er erwirbt Immobilien, um sie zu ermäßigten Preisen zu renovieren, führt Verbesserungsarbeiten durch und verkauft sie dann weiter und erzielt somit einen Kapitalgewinn. Er genießt somit die Rechtsform eines Kaufmanns und muss daher im Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen sein, seine Bücher führen und Jahresabschlüsse erstellen. Um diesen Beruf auszuüben, ist kein Diplom erforderlich, es wird nur notwendig sein, die notwendige rechtliche Struktur zu schaffen.
EINFÜHRUNG IN DIE MONEGASSISCHE RESIDENZ
Viele Unternehmen und Ausländer möchten ein Büro in Monaco eröffnen. Wenn das Klima, der Komfort, die Sicherheit und die Steuervorteile des Fürstentums für die meisten von ihnen ein Traum sind, ist die Ansiedlung in dem exklusiven Stadtstaat etwas, das nicht aus einer Laune heraus möglich ist. Hier sind einige Details zum monegassischen Aufenthaltsantrag.
Das erste, was zu verstehen ist, ist, dass das Verfahren je nach Nationalität variiert. Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, um eine Genehmigung zu beantragen. Staatsangehörige von Nicht-EWR-Staaten müssen dagegen in Monaco ein Niederlassungsvisum beantragen, das von den französischen Behörden ausgestellt wird. Minderjährige aus Nicht-EWR-Ländern müssen ebenfalls ein Visum beantragen.