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ERBSCHAFTS-, SCHENKUNGS- UND VERMÖGENSSTEUERN IN MONACO

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Vermögensbesteuerung in Monaco: ein attraktiver und vorteilhafter Rahmen

Monaco zeichnet sich durch ein besonders günstiges Steuersystem für natürliche Personen aus, insbesondere in Bezug auf Vermögenswerte, Erbschaften und Schenkungen. Das Fürstentum bietet ein stabiles und vorhersehbares Steuerumfeld, das von wohlhabenden Familien und internationalen Investoren geschätzt wird.

1. Keine Vermögenssteuer

Das Fürstentum Monaco erhebt keine Vermögenssteuer, Grundsteuer oder Wohnsteuer. Französische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Monaco unterliegen jedoch gemäß dem französisch-monegassischen Steuerabkommen von 1963 der Immobilienvermögenssteuer (IFI) in Frankreich. Sie müssen ihre in Frankreich und im Ausland befindlichen Immobilien gemäß den französischen Steuervorschriften deklarieren.

2. Besteuerung von Schenkungen in Monaco

Die Schenkungssteuer in Monaco gilt nur für Immobilien, die sich auf monegassischem Territorium befinden, unabhängig von Wohnsitz, Aufenthalt oder Nationalität des Schenkers. Die Sätze variieren je nach dem Verhältnis zwischen dem Spender und dem Begünstigten: 

  • Zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten : 0 %
  • Zwischen Partnern, die durch einen eingetragenen Lebenspartnerschaftsvertrag gebunden sind : 4 %
  • Geschwister: 8%
  • Zwischen Onkeln, Tanten, Neffen und Nichten : 10%
  • Bei anderen Eltern: 13 %
  • Zwischen Nicht-Verwandten: 16 %

 

Diese Sätze gelten für Schenkungen, die schriftlich oder durch notarielle Urkunde formalisiert werden.

3. Erbschaftsbesteuerung in Monaco

Die Erbschaftssteuer in Monaco gilt nur für Immobilien, die sich im Fürstentum befinden, unabhängig von Wohnsitz, Aufenthalt oder Nationalität des Verstorbenen. Die Steuersätze sind identisch mit denen für Schenkungen und richten sich nach der familiären Beziehung zwischen dem Erblasser und dem Erben:

  • Zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten : 0 %
  • Zwischen Partnern, die durch einen eingetragenen Lebenspartnerschaftsvertrag gebunden sind : 4 %
  • Geschwister : 8%
  • Zwischen Onkeln, Tanten, Neffen und Nichten : 10%
  • Unter den anderen Eltern : 13%
  • Zwischen Nicht-Verwandten : 16%

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuern nur für Immobilien in Monaco gelten.

4. Französisch-monegassisches Steuerabkommen vom 1. April 1950

Dieses Abkommen betrifft die Anwendung der Erbschaftssteuer zwischen einem französischen Erblasser und seinen Erben. Es legt fest, dass Immobilien, die sich in Frankreich befinden, der französischen Erbschaftssteuer unterliegen, auch wenn der Verstorbene in Monaco wohnte. Umgekehrt unterliegen Immobilien in Monaco der monegassischen Besteuerung und bieten somit erhebliche Vorteile für Übertragungen zwischen nahen Verwandten.

5. Nachlassplanung in Monaco

Das monegassische Gesetz Nr. 1.448 vom 28. Juni 2017 ermöglicht es den Einwohnern von Monaco, das Erbrecht ihres Heimatlandes zu wählen, um die Übertragung ihres Vermögens durch ein Testament zu regeln. Diese Flexibilität bietet internationalen Bewohnern die Möglichkeit, ihre Nachlassplanung an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Schlussfolgerung

Monaco bietet einen besonders vorteilhaften steuerlichen Rahmen für die Verwaltung und Übertragung von Vermögen. Das Fehlen einer Vermögenssteuer, die reduzierten Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Möglichkeit, das auf die Erbschaft anwendbare Recht zu wählen, machen das Fürstentum zu einem bevorzugten Ziel für Familien und Investoren, die ihre finanzielle Situation optimieren möchten.

 

Haftungsausschluss: Als Immobilienagentur in Monaco arbeiten wir mit autorisierten lokalen Unternehmen zusammen, um Ihnen bei der Umsiedlung, dem Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung und anderen Dienstleistungen über Immobiliengeschäfte hinaus zu helfen. Wir bieten keine Rechtsberatung an, und unsere Dienstleistungen sollten nicht als juristische Beratung angesehen werden. Für spezifische Bedürfnisse arbeiten wir mit lokalen Fachleuten zusammen. Die Informationen auf unserer Website und in unserem Blog dienen nur allgemeinen Zwecken und spiegeln keine individuellen rechtlichen Verfahren wider.


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